Rekrutierung

Cool genug…. für das heisseste Hobby?

C02301

Wir suchen Dich!

Mitmenschen in Not zu helfen ist wohl eine der schönsten Aufgaben zum Wohl der Gemeinschaft und wird von Einwohnern und Betroffenen sehr geschätzt. Leben retten, Brände löschen, Gefahren abwenden und anderes mehr finden nicht einfach so statt. Es stehen Menschen dahinter, welche es sich zur Aufgabe machen Mitmenschen in Not zu helfen; Menschen, welche ihre Freizeit für die Sicherheit der Bevölkerung sinnvoll investieren!

Bist Du die ideale Feuerwehrfrau?
Bist Du der ideale Feuerwehrmann?

Die Feuerwehr Domat Ems/ Felsberg benötigt jedes Jahr neue und motivierte Feuerwehr- Frauen und Männer, um ihre Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Wir freuen uns, Dich als Mitglied unserer Einheit willkommen heissen zu dürfen. Als engagierte Einwohnerin oder Einwohner leistest Du damit einen ansehnlichen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung.

Wir bieten Dir

  • Kameradschaft
  • Möglichkeit schnell Kontakte in unserer Gemeinde zu knüpfen
  • Fachkundige Ausbildung mit modernster Ausrüstung an mind. 6 Übungen im Jahr, unter anderem in den Bereichen:

– Retten von Mensch, Tier und Sachwerten
– Brandbekämpfung
– Atemschutz
– Beheben von Schäden nach Elementarereignissen (z.B. Sturm und Hochwasser)
– Aufstiegsmöglichkeiten zum Unteroffizier und Offizier
– Sold für Übungen und Einsätze

Was erwarten wir von Dir

  • Lückenloser Übungsbesuch
  • Körperliche Fitness und eine gute Gesundheit
  • Du musst Deinen Arbeitgeber von Deiner Feuerwehr-Tätigkeit in Kenntnis setzen.

 

Wir zählen auf Dich!

Art. 19 der Verbandsstatuten

Männer und Frauen mit Wohnsitz in den Verbandsgemeinden, einschliesslich Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung, sind feuerwehrpflichtig.
Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist nur der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrdienstpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.
Die Feuerwehrdienstpflicht wird erfüllt durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung einer Ersatzabgabe.

Art. 20 der Verbandsstatuten

Die Feuerwehrdienstpflicht dauert vom Anfang des Jahres nach der Vollendung des 18. Altersjahres und endet am Ende des Jahres nach Vollendung des 50. Altersjahres.
Jede Verbandsgemeinde ist befugt, für ihre Einwohner abweichende Bestimmungen aufzustellen.

Beide Verbandsgemeinden, Domat/Ems und Felsberg, weichen von der statutarischen Dienstpflicht ab und haben folgende Regelung festgelegt:

In Abweichung von Art. 20 der Statuten des Verbandes dauert die Feuerwehrdienstpflicht vom Anfang des Jahres nach Vollendung des 21. Altersjahres bis zum Ende des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.

Am Infoabend wird den Anwesenden die Möglichkeit geboten, die Feuerwehr näher kennen zu lernen, bevor sie sich entscheiden, ob sie aktiv Dienst leisten oder Feuerwehrersatzabgabe bezahlen möchten.

Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen, welche bereits in einer anderen Gemeinde Feuerwehrdienst geleistet haben, können sich auch während des Jahres direkt mit unserem Kommandanten oder unserer Fourierin in Verbindung setzen und dann sofort der Feuerwehr beitreten.

Interessierte können sich direkt beim Kommandanten melden.